Neue Zurcher Zeitung NZZ
Sonntag 21. August 2005
Armenian question raises controversy over racist article:
Denying the Armenian Genocide is not racism, says Georg Kreis,
president of Racism Commission, and thus receives indignation and
criticism
Armenien-Frage lost Kontroverse um Rassismus- Artikel aus
von Markus Hafliger
Die Leugnung des Genozids an den Armeniern sei nicht rassistisch: Das
sagte Georg Kreis, Prasident der Rassismus-Kommission, und stosst
damit auf Emporung und Kritik
- sogar in seiner Kommission.
In der bereits angeheizten Debatte um den Volkermord an den Armeniern
tut sich ein neues, uberraschendes Konfliktfeld auf: Die Gesellschaft
Schweiz-Armenien wirft Georg Kreis, dem Prasidenten der
Eidgenossischen Kommission gegen Rassismus (EKR), vor, den Genozid zu
verharmlosen. Ausgerechnet der EKR-Prasident offne die Tur, "den
Volkermord an den Armeniern zu leugnen", emport sich die
Gesellschaft. Auch EKR-Mitglieder gehen auf Distanz: "Georg Kreis hat
sich etwas weit aus dem Fenster gelehnt", sagt die
EKR-Vizeprasidentin, Nationalratin Cecile Buhlmann. Sie sei mit Kreis
"teilweise nicht einverstanden".
Ausloser ist ein Artikel, den Kreis in der "Neuen Zurcher Zeitung"
publiziert hat. Darin bezweifelt der Basler Geschichtsprofessor, dass
die Leugnung des Armenier-Genozids im Sinne des Strafrechts
rassistisch sei. Dieser Positionsbezug ist brisant, weil derzeit
Strafverfahren gegen zwei prominente Turken laufen, die den Genozid
von 1915 geleugnet hatten. Diese Verfahren haben eine diplomatische
Krise mit der Turkei provoziert. "Ungeschickter" hatte Kreis "vom
Zeitpunkt her" nicht handeln konnen, schreibt die Gesellschaft
Schweiz-Armenien. Auch der Freiburger Strafrechtsprofessor Marcel
Niggli halt Kreis' Stellungnahme fur problematisch: "Der politische
Druck auf die Strafverfolgungsbehorden ist ohnehin schon gross."
Rassistische Schulbucher?
Die Kontroverse dreht sich um den Rassismus-Artikel im
Strafgesetzbuch. Kreis argumentiert, die Leugnung eines Genozids an
sich sei nicht rassistisch. Rassistisch - und somit strafbar - sei
eine Leugnung nur, wenn sie Teil einer rassistischen Ideologie sei.
Die Leugnung des Holocaust etwa sei strafbar, "weil dieses Leugnen
antisemitisch ist und weil offentliches Bekunden von Antisemitismus
verboten ist".
Punkto Armenien beurteilt Kreis die Situation anders: "Zu fragen ist:
Gibt es im Fall der Armenier eine historische und, wie im Falle des
Hasses auf Juden, sich als unheilvoller <Selbstlaufer> in der
Geschichte reproduzierende antiarmenische, rassistische Ideologie,
die uber die Leugnung des Armenier-Genozids genahrt wurde, aber nicht
genahrt werden sollte? Nach dem Stand unserer Kenntnisse gibt es sie
nicht." Mit anderen Worten: Wer den Holocaust an den Juden leugnet,
handelt rassistisch; wer den Volkermord an den Armeniern leugnet,
nicht.
"Äusserst erstaunt" reagiert auf diese Sicht Nationalrat Ueli
Leuenberger, Co-Prasident der parlamentarischen Gruppe
Schweiz-Armenien. Sarkis Shahinian, Co-Prasident der Gesellschaft
Schweiz-Armenien, weist Kreis' Argumentation vehement zuruck: "Der
rassistische Beweggrund der Leugnung des Volkermordes an den
Armeniern ist erwiesen." Als Beleg fuhrt Shahinian etwa turkische
Schulbucher an, in denen die Armenier heute noch als "Feinde",
"Verrater" oder "Barbaren" bezeichnet wurden.
Niggli gegen Kreis
Marcel Niggli, Autor eines Kommentars zum Rassismus-Artikel,
argumentiert grundsatzlicher. Er sagt, dass die Armenier gar nicht
beweisen mussten, dass es antiarmenischen Rassismus gebe; das Leugnen
eines Genozids sei "per se" rassistisch. In einer Entgegnung im
"Tages-Anzeiger" schrieb Niggli, der Artikel 261bis stelle die
Leugnung aller Genozide unter Strafe - egal ob sie an Juden,
Armeniern oder Tutsi begangen worden seien.
Zwar raumt Niggli auf Anfrage ein, dass der Gesetzesartikel nicht
ganz eindeutig formuliert sei. Als das Parlament den Artikel
debattiert habe, sei Armenien jedoch "ausdrucklich als Beispiel
erwahnt" worden. Gegenuber der "NZZ am Sonntag" erwidert Kreis: "Wenn
so etwas in einer Parlamentsdebatte gesagt wurde, kann es nicht fur
die Auslegung des Artikels bindend sein." Gegenuber Shahinian
signalisiert Kreis hingegen Gesprachsbereitschaft: "Es ist moglich,
dass das Leugnen des Armenier-Genozids doch rassistischer ist, als
wir aus unserer westeuropaischen Perspektive meinen."
Diskussionsbereitschaft wird Kreis brauchen. Denn auch die zweite
Vizeprasidentin der EKR, Boël Sambuc, halt das Leugnen des
Armenier-Genozids fur rassistisch nach dem Gesetz. Trotzdem
verteidigt sie Kreis: "Es muss erlaubt sein, eine solche Frage
aufzuwerfen." Cecile Buhlmann will Kreis' Artikel nun intern zur
Sprache zu bringen. Gelegenheit bietet sich bald: Am 30. August
trifft sich das Prasidium, am 15. September tritt die ganze
19-kopfige Kommission zusammen.
--Boundary_(ID_555Q5BA5837qC8yo2hVmXw)--
Sonntag 21. August 2005
Armenian question raises controversy over racist article:
Denying the Armenian Genocide is not racism, says Georg Kreis,
president of Racism Commission, and thus receives indignation and
criticism
Armenien-Frage lost Kontroverse um Rassismus- Artikel aus
von Markus Hafliger
Die Leugnung des Genozids an den Armeniern sei nicht rassistisch: Das
sagte Georg Kreis, Prasident der Rassismus-Kommission, und stosst
damit auf Emporung und Kritik
- sogar in seiner Kommission.
In der bereits angeheizten Debatte um den Volkermord an den Armeniern
tut sich ein neues, uberraschendes Konfliktfeld auf: Die Gesellschaft
Schweiz-Armenien wirft Georg Kreis, dem Prasidenten der
Eidgenossischen Kommission gegen Rassismus (EKR), vor, den Genozid zu
verharmlosen. Ausgerechnet der EKR-Prasident offne die Tur, "den
Volkermord an den Armeniern zu leugnen", emport sich die
Gesellschaft. Auch EKR-Mitglieder gehen auf Distanz: "Georg Kreis hat
sich etwas weit aus dem Fenster gelehnt", sagt die
EKR-Vizeprasidentin, Nationalratin Cecile Buhlmann. Sie sei mit Kreis
"teilweise nicht einverstanden".
Ausloser ist ein Artikel, den Kreis in der "Neuen Zurcher Zeitung"
publiziert hat. Darin bezweifelt der Basler Geschichtsprofessor, dass
die Leugnung des Armenier-Genozids im Sinne des Strafrechts
rassistisch sei. Dieser Positionsbezug ist brisant, weil derzeit
Strafverfahren gegen zwei prominente Turken laufen, die den Genozid
von 1915 geleugnet hatten. Diese Verfahren haben eine diplomatische
Krise mit der Turkei provoziert. "Ungeschickter" hatte Kreis "vom
Zeitpunkt her" nicht handeln konnen, schreibt die Gesellschaft
Schweiz-Armenien. Auch der Freiburger Strafrechtsprofessor Marcel
Niggli halt Kreis' Stellungnahme fur problematisch: "Der politische
Druck auf die Strafverfolgungsbehorden ist ohnehin schon gross."
Rassistische Schulbucher?
Die Kontroverse dreht sich um den Rassismus-Artikel im
Strafgesetzbuch. Kreis argumentiert, die Leugnung eines Genozids an
sich sei nicht rassistisch. Rassistisch - und somit strafbar - sei
eine Leugnung nur, wenn sie Teil einer rassistischen Ideologie sei.
Die Leugnung des Holocaust etwa sei strafbar, "weil dieses Leugnen
antisemitisch ist und weil offentliches Bekunden von Antisemitismus
verboten ist".
Punkto Armenien beurteilt Kreis die Situation anders: "Zu fragen ist:
Gibt es im Fall der Armenier eine historische und, wie im Falle des
Hasses auf Juden, sich als unheilvoller <Selbstlaufer> in der
Geschichte reproduzierende antiarmenische, rassistische Ideologie,
die uber die Leugnung des Armenier-Genozids genahrt wurde, aber nicht
genahrt werden sollte? Nach dem Stand unserer Kenntnisse gibt es sie
nicht." Mit anderen Worten: Wer den Holocaust an den Juden leugnet,
handelt rassistisch; wer den Volkermord an den Armeniern leugnet,
nicht.
"Äusserst erstaunt" reagiert auf diese Sicht Nationalrat Ueli
Leuenberger, Co-Prasident der parlamentarischen Gruppe
Schweiz-Armenien. Sarkis Shahinian, Co-Prasident der Gesellschaft
Schweiz-Armenien, weist Kreis' Argumentation vehement zuruck: "Der
rassistische Beweggrund der Leugnung des Volkermordes an den
Armeniern ist erwiesen." Als Beleg fuhrt Shahinian etwa turkische
Schulbucher an, in denen die Armenier heute noch als "Feinde",
"Verrater" oder "Barbaren" bezeichnet wurden.
Niggli gegen Kreis
Marcel Niggli, Autor eines Kommentars zum Rassismus-Artikel,
argumentiert grundsatzlicher. Er sagt, dass die Armenier gar nicht
beweisen mussten, dass es antiarmenischen Rassismus gebe; das Leugnen
eines Genozids sei "per se" rassistisch. In einer Entgegnung im
"Tages-Anzeiger" schrieb Niggli, der Artikel 261bis stelle die
Leugnung aller Genozide unter Strafe - egal ob sie an Juden,
Armeniern oder Tutsi begangen worden seien.
Zwar raumt Niggli auf Anfrage ein, dass der Gesetzesartikel nicht
ganz eindeutig formuliert sei. Als das Parlament den Artikel
debattiert habe, sei Armenien jedoch "ausdrucklich als Beispiel
erwahnt" worden. Gegenuber der "NZZ am Sonntag" erwidert Kreis: "Wenn
so etwas in einer Parlamentsdebatte gesagt wurde, kann es nicht fur
die Auslegung des Artikels bindend sein." Gegenuber Shahinian
signalisiert Kreis hingegen Gesprachsbereitschaft: "Es ist moglich,
dass das Leugnen des Armenier-Genozids doch rassistischer ist, als
wir aus unserer westeuropaischen Perspektive meinen."
Diskussionsbereitschaft wird Kreis brauchen. Denn auch die zweite
Vizeprasidentin der EKR, Boël Sambuc, halt das Leugnen des
Armenier-Genozids fur rassistisch nach dem Gesetz. Trotzdem
verteidigt sie Kreis: "Es muss erlaubt sein, eine solche Frage
aufzuwerfen." Cecile Buhlmann will Kreis' Artikel nun intern zur
Sprache zu bringen. Gelegenheit bietet sich bald: Am 30. August
trifft sich das Prasidium, am 15. September tritt die ganze
19-kopfige Kommission zusammen.
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