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Armenian question raises controversy over racism article (in German)

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  • Armenian question raises controversy over racism article (in German)

    Neue Zurcher Zeitung NZZ
    Sonntag 21. August 2005

    Armenian question raises controversy over racist article:

    Denying the Armenian Genocide is not racism, says Georg Kreis,
    president of Racism Commission, and thus receives indignation and
    criticism



    Armenien-Frage lost Kontroverse um Rassismus- Artikel aus

    von Markus Hafliger

    Die Leugnung des Genozids an den Armeniern sei nicht rassistisch: Das
    sagte Georg Kreis, Prasident der Rassismus-Kommission, und stosst
    damit auf Emporung und Kritik

    - sogar in seiner Kommission.

    In der bereits angeheizten Debatte um den Volkermord an den Armeniern
    tut sich ein neues, uberraschendes Konfliktfeld auf: Die Gesellschaft
    Schweiz-Armenien wirft Georg Kreis, dem Prasidenten der
    Eidgenossischen Kommission gegen Rassismus (EKR), vor, den Genozid zu
    verharmlosen. Ausgerechnet der EKR-Prasident offne die Tur, "den
    Volkermord an den Armeniern zu leugnen", emport sich die
    Gesellschaft. Auch EKR-Mitglieder gehen auf Distanz: "Georg Kreis hat
    sich etwas weit aus dem Fenster gelehnt", sagt die
    EKR-Vizeprasidentin, Nationalratin Cecile Buhlmann. Sie sei mit Kreis
    "teilweise nicht einverstanden".

    Ausloser ist ein Artikel, den Kreis in der "Neuen Zurcher Zeitung"
    publiziert hat. Darin bezweifelt der Basler Geschichtsprofessor, dass
    die Leugnung des Armenier-Genozids im Sinne des Strafrechts
    rassistisch sei. Dieser Positionsbezug ist brisant, weil derzeit
    Strafverfahren gegen zwei prominente Turken laufen, die den Genozid
    von 1915 geleugnet hatten. Diese Verfahren haben eine diplomatische
    Krise mit der Turkei provoziert. "Ungeschickter" hatte Kreis "vom
    Zeitpunkt her" nicht handeln konnen, schreibt die Gesellschaft
    Schweiz-Armenien. Auch der Freiburger Strafrechtsprofessor Marcel
    Niggli halt Kreis' Stellungnahme fur problematisch: "Der politische
    Druck auf die Strafverfolgungsbehorden ist ohnehin schon gross."

    Rassistische Schulbucher?

    Die Kontroverse dreht sich um den Rassismus-Artikel im
    Strafgesetzbuch. Kreis argumentiert, die Leugnung eines Genozids an
    sich sei nicht rassistisch. Rassistisch - und somit strafbar - sei
    eine Leugnung nur, wenn sie Teil einer rassistischen Ideologie sei.
    Die Leugnung des Holocaust etwa sei strafbar, "weil dieses Leugnen
    antisemitisch ist und weil offentliches Bekunden von Antisemitismus
    verboten ist".

    Punkto Armenien beurteilt Kreis die Situation anders: "Zu fragen ist:
    Gibt es im Fall der Armenier eine historische und, wie im Falle des
    Hasses auf Juden, sich als unheilvoller <Selbstlaufer> in der
    Geschichte reproduzierende antiarmenische, rassistische Ideologie,
    die uber die Leugnung des Armenier-Genozids genahrt wurde, aber nicht
    genahrt werden sollte? Nach dem Stand unserer Kenntnisse gibt es sie
    nicht." Mit anderen Worten: Wer den Holocaust an den Juden leugnet,
    handelt rassistisch; wer den Volkermord an den Armeniern leugnet,
    nicht.

    "Äusserst erstaunt" reagiert auf diese Sicht Nationalrat Ueli
    Leuenberger, Co-Prasident der parlamentarischen Gruppe
    Schweiz-Armenien. Sarkis Shahinian, Co-Prasident der Gesellschaft
    Schweiz-Armenien, weist Kreis' Argumentation vehement zuruck: "Der
    rassistische Beweggrund der Leugnung des Volkermordes an den
    Armeniern ist erwiesen." Als Beleg fuhrt Shahinian etwa turkische
    Schulbucher an, in denen die Armenier heute noch als "Feinde",
    "Verrater" oder "Barbaren" bezeichnet wurden.

    Niggli gegen Kreis

    Marcel Niggli, Autor eines Kommentars zum Rassismus-Artikel,
    argumentiert grundsatzlicher. Er sagt, dass die Armenier gar nicht
    beweisen mussten, dass es antiarmenischen Rassismus gebe; das Leugnen
    eines Genozids sei "per se" rassistisch. In einer Entgegnung im
    "Tages-Anzeiger" schrieb Niggli, der Artikel 261bis stelle die
    Leugnung aller Genozide unter Strafe - egal ob sie an Juden,
    Armeniern oder Tutsi begangen worden seien.

    Zwar raumt Niggli auf Anfrage ein, dass der Gesetzesartikel nicht
    ganz eindeutig formuliert sei. Als das Parlament den Artikel
    debattiert habe, sei Armenien jedoch "ausdrucklich als Beispiel
    erwahnt" worden. Gegenuber der "NZZ am Sonntag" erwidert Kreis: "Wenn
    so etwas in einer Parlamentsdebatte gesagt wurde, kann es nicht fur
    die Auslegung des Artikels bindend sein." Gegenuber Shahinian
    signalisiert Kreis hingegen Gesprachsbereitschaft: "Es ist moglich,
    dass das Leugnen des Armenier-Genozids doch rassistischer ist, als
    wir aus unserer westeuropaischen Perspektive meinen."

    Diskussionsbereitschaft wird Kreis brauchen. Denn auch die zweite
    Vizeprasidentin der EKR, Boël Sambuc, halt das Leugnen des
    Armenier-Genozids fur rassistisch nach dem Gesetz. Trotzdem
    verteidigt sie Kreis: "Es muss erlaubt sein, eine solche Frage
    aufzuwerfen." Cecile Buhlmann will Kreis' Artikel nun intern zur
    Sprache zu bringen. Gelegenheit bietet sich bald: Am 30. August
    trifft sich das Prasidium, am 15. September tritt die ganze
    19-kopfige Kommission zusammen.

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