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Turkey sends a diplomatic note to Bern (in German)

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    Neue Zürcher Zeitung
    Mittwoch 27 Juli 2005

    Turkey sends a diplomatic note to Bern: Reaction to Perinçek's
    interrogation

    Die Türkei kündigt Bern eine diplomatische Note an
    Reaktion auf Einvernahme von Perinçek


    it. Istanbul, 26. Juli

    Die offiziellen Reaktionen der Türkei auf die Ermittlungen, die in
    der Schweiz gegen den Vorsitzenden der Arbeiterpartei, Dou Perinçek,
    letztes Wochenende aufgenommen wurden, wollen noch nicht nachlassen.
    Am Dienstag hat der Sprecher des türkischen Aussenministeriums, Namik
    Tan, mit einer «diplomatischen Note an die Adresse Berns» gedroht.
    Die Einvernahme des türkischen Politikers habe in der Türkei
    «Unbehagen» ausgelöst, was man Bern auch habe wissen lassen, erklärte
    er am Dienstag der Presse. Seine Regierung warte nun auf eine
    Entscheidung des Schweizer Staatsanwalts, wolle aber unabhängig von
    dieser Entscheidung Bern eine diplomatische Note überreichen.

    Dou Perinçek war in den siebziger und achtziger Jahren als linker
    Politiker bekannt gewesen, geriet aber nach Mitte der neunziger Jahre
    in die Grauzone des betont nationalistischen Lagers. Letzten Freitag
    hatte er in Opfikon-Glattbrugg an einer Medienkonferenz zum 82.
    Jahrestag des Lausanner Vertrags den von zahlreichen Parlamenten und
    Regierungen anerkannten «Völkermord an den Armeniern» als Lüge
    bezeichnet. Die Staatsanwaltschaft Winterthur/Unterland eröffnete
    darauf von Amtes wegen eine Untersuchung und führte eine Einvernahme
    von Perinçek durch. Eine Untersuchung war in der Schweiz zuvor auch
    gegen den türkischen Historiker Yusuf Halaçolu eingeleitet worden.
    Dieser bestreitet einen von den Osmanen verübten Völkermord an den
    Armeniern ebenfalls vehement. Der Pressesprecher des türkischen
    Aussenministeriums unterstrich, die Wiederholung des Ereignisses
    trage offenbar nicht zur Verbesserung der bilateralen Beziehungen
    bei.

    Eine Aufgabe der Justiz
    C. W. Wer eine Person oder Gruppe «wegen ihrer Rasse, Ethnie oder
    Religion in einer gegen die Menschenwürde verstossenden Weise
    herabsetzt oder diskriminiert oder aus einem dieser Gründe Völkermord
    oder andere Verbrechen gegen die Menschlichkeit leugnet, gröblich
    verharmlost oder zu rechtfertigen sucht», wird nach schweizerischem
    Recht mit Gefängnis oder Busse bestraft. Der Armeniermord von 1915
    fällt unabhängig von einer «Anerkennung» durch den Bundesrat
    zweifellos unter die Strafnorm - wie immer man diese politisch
    beurteilen mag. Marcel Niggli schreibt in seinem juristischen
    Kommentar zudem, dass der Leugnung eines Genozids in der Regel
    rassistische Motive zugrunde liegen dürften. Auch wenn das Resultat
    der Untersuchungen gegen türkische Nationalisten nicht vorwegzunehmen
    ist, hatten die zuständigen Behörden in der Schweiz Grund, aktiv zu
    werden. Ein ausländischer Politiker - nicht Parlamentarier - kann
    keine Sonderstellung beanspruchen. Die Regierung des zur EU
    strebenden Europaratsmitglieds Türkei müsste eigentlich Verständnis
    für die Aufgaben einer unabhängigen Justiz aufbringen (die sich von
    den politischen Gesten schweizerischer Parlamente für die Armenier
    klar unterscheiden). So sollte seinerseits der Bundesrat auf
    diplomatischen Druck eines wichtigen Wirtschaftspartners gelassen
    reagieren können.
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