GESELLSCHAFT FÜR BEDROHTE VÖLKER INTERNATIONAL
PRESSEMITTEILUNG Göttingen, den 29. September 2008
Irak: Neues Wahlgesetz benachteiligt Minderheiten
Quotenregelung für assyro-chaldäische Christen, Mandäer, Armenier,
Yesiden, Shabak und Feili-Kurden gefordert
Nach der Verabschiedung eines neuen Gesetzes für die Provinzwahlen im
Irak hat die Gesellschaft für bedrohte Völker (GfbV) am Montag für die
Minderheiten eine Quotenregelung gefordert. "Das neue Wahlgesetz
benachteiligt vor allem die religiösen Gemeinschaften der Assyrer-Chaldäer-
Aramäer, Yeziden, Shabak, Feili-Kurden, Mandäer und Armenier", kritisierte
der Präsident der GfbV International, Tilman Zülch, in Schreiben an den
irakischen Präsidenten Jalal Talabani und den Präsidenten des autonomen
Bundesstaates Kurdistan, Masud Barzani. "Damit die Minderheiten gerecht
vertreten werden können, müssen für sie Quoten dort eingeführt werden, wo
sie in größerer Zahl leben. Nur so können sie unabhängig von den
Wahlergebnissen in allen Gremien präsent sein."
Nach monatelangen heftigen Diskussionen wurde das neue Wahlgesetz am
24. September 2008 im irakischen Parlament verabschiedet. Bis Ende
Januar 2009 sollen nun in 14 der 18 irakischen Provinzen Wahlen
durchgeführt werden. Ausgenommen sind drei Provinzen in Irakisch-
Kurdistan (Arbil, Dohuk, Sulaymaniye) und die Provinz Kirkuk, deren
verwaltungsmäßige Zugehörigkeit zwischen der Zentralregierung in Bagdad
und der kurdischen autonomen Region im Norden umstritten ist. Die
geplanten Provinzwahlen gelten als wichtiger Schritt zur weiteren
Stabilisierung des Irak und sollen unter Aufsicht der Vereinten Nationen
stattfinden.
Obwohl alle größeren Fraktionen dem Gesetz zugestimmt hatten, ist die
Kritik auch dort nicht verstummt. Sie kommt vor allem von kurdischer Seite..
So hält Dr. Kamal Kirkuki, Vize-Präsident des Regionalparlaments Kurdistan
und Beiratsmitglied der dortigen GfbV-Sektion, das Gesetz für
undemokratisch, weil es nicht zulasse, dass zum Beispiel die Bürger in
Kirkuk zum gleichen Zeitpunkt wie in den anderen Provinzen entscheiden
können, wer sie im Provinzrat vertreten soll. "Das neue Gesetz ist unter
massivem Druck der USA und der Vereinten Nationen zustande
gekommen", sagte ein GfbV-Mitarbeiter in Arbil.
Auch für Irakisch-Kurdistan fordert die GfbV eine Quotenlösung, die in die
noch nicht verabschiedete Verfassung des autonomen Bundesstaates im
Norden des Landes aufgenommen werden soll. Darüber hinaus soll für jene
Gemeinden Selbstverwaltung vorgesehen werden, die sich ethnisch oder
konfessionell von anderen kurdischen Provinzen unterscheiden.
Für Nachfragen ist der GfbV-Nahostreferent Dr. Kamal Sido auch erreichbar
unter Tel. 0173 67 33 980.
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Gesellschaft fuer bedrohte Voelker e.V. (GfbV)
Inse Geismar, Pressereferentin
Postfach 2024, D-37010 Goettingen
Tel.+49/551/49906-25, Fax:++49/551/58028
E-Mail: [email protected], Homepage:http://www.gfbv.de
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PRESSEMITTEILUNG Göttingen, den 29. September 2008
Irak: Neues Wahlgesetz benachteiligt Minderheiten
Quotenregelung für assyro-chaldäische Christen, Mandäer, Armenier,
Yesiden, Shabak und Feili-Kurden gefordert
Nach der Verabschiedung eines neuen Gesetzes für die Provinzwahlen im
Irak hat die Gesellschaft für bedrohte Völker (GfbV) am Montag für die
Minderheiten eine Quotenregelung gefordert. "Das neue Wahlgesetz
benachteiligt vor allem die religiösen Gemeinschaften der Assyrer-Chaldäer-
Aramäer, Yeziden, Shabak, Feili-Kurden, Mandäer und Armenier", kritisierte
der Präsident der GfbV International, Tilman Zülch, in Schreiben an den
irakischen Präsidenten Jalal Talabani und den Präsidenten des autonomen
Bundesstaates Kurdistan, Masud Barzani. "Damit die Minderheiten gerecht
vertreten werden können, müssen für sie Quoten dort eingeführt werden, wo
sie in größerer Zahl leben. Nur so können sie unabhängig von den
Wahlergebnissen in allen Gremien präsent sein."
Nach monatelangen heftigen Diskussionen wurde das neue Wahlgesetz am
24. September 2008 im irakischen Parlament verabschiedet. Bis Ende
Januar 2009 sollen nun in 14 der 18 irakischen Provinzen Wahlen
durchgeführt werden. Ausgenommen sind drei Provinzen in Irakisch-
Kurdistan (Arbil, Dohuk, Sulaymaniye) und die Provinz Kirkuk, deren
verwaltungsmäßige Zugehörigkeit zwischen der Zentralregierung in Bagdad
und der kurdischen autonomen Region im Norden umstritten ist. Die
geplanten Provinzwahlen gelten als wichtiger Schritt zur weiteren
Stabilisierung des Irak und sollen unter Aufsicht der Vereinten Nationen
stattfinden.
Obwohl alle größeren Fraktionen dem Gesetz zugestimmt hatten, ist die
Kritik auch dort nicht verstummt. Sie kommt vor allem von kurdischer Seite..
So hält Dr. Kamal Kirkuki, Vize-Präsident des Regionalparlaments Kurdistan
und Beiratsmitglied der dortigen GfbV-Sektion, das Gesetz für
undemokratisch, weil es nicht zulasse, dass zum Beispiel die Bürger in
Kirkuk zum gleichen Zeitpunkt wie in den anderen Provinzen entscheiden
können, wer sie im Provinzrat vertreten soll. "Das neue Gesetz ist unter
massivem Druck der USA und der Vereinten Nationen zustande
gekommen", sagte ein GfbV-Mitarbeiter in Arbil.
Auch für Irakisch-Kurdistan fordert die GfbV eine Quotenlösung, die in die
noch nicht verabschiedete Verfassung des autonomen Bundesstaates im
Norden des Landes aufgenommen werden soll. Darüber hinaus soll für jene
Gemeinden Selbstverwaltung vorgesehen werden, die sich ethnisch oder
konfessionell von anderen kurdischen Provinzen unterscheiden.
Für Nachfragen ist der GfbV-Nahostreferent Dr. Kamal Sido auch erreichbar
unter Tel. 0173 67 33 980.
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Inse Geismar, Pressereferentin
Postfach 2024, D-37010 Goettingen
Tel.+49/551/49906-25, Fax:++49/551/58028
E-Mail: [email protected], Homepage:http://www.gfbv.de
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