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Irak: Neues Wahlgesetz benachteiligt Minderheiten [in German]

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    GESELLSCHAFT FÜR BEDROHTE VÖLKER INTERNATIONAL
    PRESSEMITTEILUNG Göttingen, den 29. September 2008

    Irak: Neues Wahlgesetz benachteiligt Minderheiten
    Quotenregelung für assyro-chaldäische Christen, Mandäer, Armenier,
    Yesiden, Shabak und Feili-Kurden gefordert

    Nach der Verabschiedung eines neuen Gesetzes für die Provinzwahlen im
    Irak hat die Gesellschaft für bedrohte Völker (GfbV) am Montag für die
    Minderheiten eine Quotenregelung gefordert. "Das neue Wahlgesetz
    benachteiligt vor allem die religiösen Gemeinschaften der Assyrer-Chaldäer-
    Aramäer, Yeziden, Shabak, Feili-Kurden, Mandäer und Armenier", kritisierte
    der Präsident der GfbV International, Tilman Zülch, in Schreiben an den
    irakischen Präsidenten Jalal Talabani und den Präsidenten des autonomen
    Bundesstaates Kurdistan, Masud Barzani. "Damit die Minderheiten gerecht
    vertreten werden können, müssen für sie Quoten dort eingeführt werden, wo
    sie in größerer Zahl leben. Nur so können sie unabhängig von den
    Wahlergebnissen in allen Gremien präsent sein."

    Nach monatelangen heftigen Diskussionen wurde das neue Wahlgesetz am
    24. September 2008 im irakischen Parlament verabschiedet. Bis Ende
    Januar 2009 sollen nun in 14 der 18 irakischen Provinzen Wahlen
    durchgeführt werden. Ausgenommen sind drei Provinzen in Irakisch-
    Kurdistan (Arbil, Dohuk, Sulaymaniye) und die Provinz Kirkuk, deren
    verwaltungsmäßige Zugehörigkeit zwischen der Zentralregierung in Bagdad
    und der kurdischen autonomen Region im Norden umstritten ist. Die
    geplanten Provinzwahlen gelten als wichtiger Schritt zur weiteren
    Stabilisierung des Irak und sollen unter Aufsicht der Vereinten Nationen
    stattfinden.

    Obwohl alle größeren Fraktionen dem Gesetz zugestimmt hatten, ist die
    Kritik auch dort nicht verstummt. Sie kommt vor allem von kurdischer Seite..
    So hält Dr. Kamal Kirkuki, Vize-Präsident des Regionalparlaments Kurdistan
    und Beiratsmitglied der dortigen GfbV-Sektion, das Gesetz für
    undemokratisch, weil es nicht zulasse, dass zum Beispiel die Bürger in
    Kirkuk zum gleichen Zeitpunkt wie in den anderen Provinzen entscheiden
    können, wer sie im Provinzrat vertreten soll. "Das neue Gesetz ist unter
    massivem Druck der USA und der Vereinten Nationen zustande
    gekommen", sagte ein GfbV-Mitarbeiter in Arbil.

    Auch für Irakisch-Kurdistan fordert die GfbV eine Quotenlösung, die in die
    noch nicht verabschiedete Verfassung des autonomen Bundesstaates im
    Norden des Landes aufgenommen werden soll. Darüber hinaus soll für jene
    Gemeinden Selbstverwaltung vorgesehen werden, die sich ethnisch oder
    konfessionell von anderen kurdischen Provinzen unterscheiden.

    Für Nachfragen ist der GfbV-Nahostreferent Dr. Kamal Sido auch erreichbar
    unter Tel. 0173 67 33 980.
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    Gesellschaft fuer bedrohte Voelker e.V. (GfbV)
    Inse Geismar, Pressereferentin
    Postfach 2024, D-37010 Goettingen
    Tel.+49/551/49906-25, Fax:++49/551/58028
    E-Mail: [email protected], Homepage:http://www.gfbv.de
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