Announcement

Collapse
No announcement yet.

Dr. Tessa Hofmann: "In Deutschland Ist Noch Umfassend Uberzeugungsar

Collapse
X
 
  • Filter
  • Time
  • Show
Clear All
new posts

  • Dr. Tessa Hofmann: "In Deutschland Ist Noch Umfassend Uberzeugungsar

    "IN DEUTSCHLAND IST NOCH UMFASSEND UBERZEUGUNGSARBEIT ZU LEISTEN"

    http://www.hayastaninfo.net/interviews/3024-interview-mit-tessa-hofmann-zur-frage-der-strafbarkeit-von-genozidleugnung-in-deutschland.html
    Donnerstag, den 02. Februar 2012 um 11:26 Uhr

    Interview mit Dr. Tessa Hofmann uber die Petition den §130 StGB
    zu erweitern und uber die Schwierigkeiten, die Forderung nach einer
    Pönalisierung der Genozidleugnung in Deutschland durchzusetzen.

    Frage: Nachdem beide Kammern des französischen Parlaments die
    Strafbarkeit von Völkermordleugnung beschlossen haben, äuÃ~_ern
    viele Armenier in Deutschland die Hoffnung, dass Völkermordleugnung
    auch in Deutschland strafrechtlich verfolgt werden kann. Die von
    Ihnen geleitete Arbeitsgruppe Anerkennung hat offenbar bereits 2008
    eine solche Forderung aufgestellt. Können Sie uns Näheres uber die
    Aktivitäten der AGA in diesem Zusammenhang sagen?

    Dr. Tessa Hofmann: Eine derartige Gesetzesinitiative gehört
    zu den zentralen Aufgaben einer Menschenrechtsorganisation mit
    einem Arbeitsprofil, wie es die â~@~^Arbeitsgruppe Anerkennung"
    besitzt. Sie folgt auÃ~_erdem logisch aus der legislativen Entwicklung
    innerhalb des EU-Bereichs und speziell Deutschlands, das ja in
    gleich mehreren Fällen von Völkermord - Namibia bzw. die damalige
    Kolonie â~@~^Deutsch-Sudwest", der Genozid an den europäischen
    Juden bzw. Sinti und Roma - ausschlieÃ~_liche Schuld trägt und fur
    den Genozid an Armeniern sowie im Gefolge dieses Verbrechens auch an
    Aramäern/Assyrern sowie Griechen osmanischer Staatszugehörigkeit
    zumindest als Mitwisser und NutznieÃ~_er mitverantwortlich ist. Nachdem
    der Deutsche Bundestag 2005 einstimmig eine implizite Anerkennung
    ausgesprochen und das Deutsche Kaiserreich als mitschuldig bezeichnet
    hat, lag es logisch nahe auszutesten, inwiefern dieser Beschluss
    rein symbolisch oder von weiterer Bedeutung ist. Letzteres wurde sich
    beispielsweise in der Errichtung von Gedenkstätten niederschlagen,
    in der Aufnahme des osmanischen Genozids in die Schullehrpläne
    der Bundesrepublik sowie in die Gesetzgebung bezuglich der
    Völkermordleugnung.

    Hinzu kamen politische Anlässe wie die gezielte öffentliche und
    massenhafte Leugnung seitens nationalistischer Organisationen und
    Initiativen, wie der so genannten â~@~^Operation Talaat Pascha", die
    am Todestag Talaat Paschas 2006 in Berlin gezielt die Rechtsordnung
    zu provozieren versuchte. Der damalige Berliner Polizeipräsident
    Körting reagierte prompt mit einem Versammlungsverbot, gegen
    das die â~@~^Operation Talaat Pascha" ebenso umgehend beim
    zuständigen Verwaltungsgericht Einspruch einlegte, der dann
    durch zwei Instanzen verhandelt werden musste. Fur Körting und
    seine Behörde bildete die â~@~^glorifizierende Darstellung eines
    der Haupturheber dieser Unrechtshandlungen, des seinerzeitigen
    Innenministers Talat Pascha, und die Bezeichnung des Völkermords
    als â~@~ZLuge'" einen VerstoÃ~_ gegen § 189 StGB (Verunglimpfung
    des Andenkens Verstorbener).Dabei äuÃ~_erte sich die zuständige
    deutsche Verwaltungsgerichtsbarkeit ubrigens deutlicher als im Jahr
    zuvor der Bundestag. Die damaligen Urteile sind auf unseren Webseiten
    http://www.aga-online.org/criminallaw/content/de/VG_Beschluss.pdf sowie
    http://www.aga-online.org/criminallaw/content/de/Beschluss_OVG_Berlin.pdf
    nachlesbar.

    Jene linksnationalistischen und kemalistischen turkischen Kreise,
    die damals die â~@~^Operation Talaat Pascha" unterstutzten oder ihr
    angehörten, betreiben gegenwärtig einen Kult um die Gräber der 1922
    in Berlin erschossenen Jungturken Dr. Bahaeddin Å~^akιr sowie Cemal
    Azmi, die 2011 restauriert und mit Gedenktafeln versehen wurden, auf
    denen dieser maÃ~_gebliche Organisator der â~@~^Sonderorganisation"
    bzw. der fur die Provinz Trapesunt (Trabzon) 1915/16 zuständige
    Gouverneur als bedeutende turkische Staatsmänner und Märtyrer
    armenischen Terrors verherrlicht werden. Von der eskalierenden Hetze
    in nationalistischen Foren im Internet einmal ganz zu schweigen...

    Wir teilen die grundsätzliche Erkenntnis der Genozidforschung,
    wonach die Leugnung dieses gröÃ~_ten aller denkbaren Verbrechen
    dessen letzte Phase bildet. Die Verselbständigung der Leugnung,
    ihre fortgesetzte und gezielte Wiederholung erscheinen uns aber bei
    geleugneten Völkermorden ein besonderes Problem darzustellen. Im
    Fall der Armenier und ihrer aramäischen/assyrischen und griechischen
    Mitopfer erstreckt sich die Leugnung inzwischen uber Jahrzehnte, wobei
    den Opfern bis heute unterstellt wird, sie seien durch Landesverrat und
    andere strafbare Akte gleichsam selbst an ihrem Ende schuld. Insofern
    ergibt sich hieraus ein zusätzlicher Handlungsbedarf.

    Die als Juristen ausgebildeten AGA-Mitglieder Dr. Sarkis Bezelgues
    und RA Sven Leistikow haben 2008 einen Vorschlag ausgearbeitet, wie
    eine Novellierung des bestehenden deutschen Strafrechtsartikels 130
    (Volksverhetzung) aussehen könnte. Hierbei wurden auch die Fehler des
    ersten französischen Novellierungsversuchs von 2005 berucksichtigt. In
    Frankreich verbietet seit 1990 das so genannte â~@~^Gayssot-Gesetz"
    die Leugnung des Holocaust. Ein erster Novellierungsvorschlag sah
    vor, dieses Gesetz lediglich um die Leugnung des Genozids an den
    Armeniern zu erweitern. Ein solches Vorgehen erschien uns unvereinbar
    mit der grundsätzlichen Universalität von Gesetzen und auch mit
    der Geschichte: In der letzten Dekade osmanischer Herrschaft blieben
    die Armenier nicht die einzigen Opfer von Völkermord. Das Ergebnis
    unserer Arbeit bildet eine Petition, die wir am 15. Oktober 2008 dem
    Petitionsausschuss des Deutschen Bundestages uberreichten, nachdem
    wir sie zuvor den Dachverbänden der Armenier (ZAD), Aramäer (FASD)
    und Assyrer (ADO) sowie den beiden in Berlin ansässigen armenischen
    Gemeinden und anderen Opfervereinen zur Unterstutzerunterschrift
    vorgelegt hatten (vgl. Anlagen). Dieser leitete den Antrag zur
    Stellungnahme an das Bundesjustizministerium weiter, das im Dezember
    2008 erwiderte. Ein wesentlicher Einwand des Ministeriums bildete
    die Behauptung, der Genozid an den Armeniern sei niemals juristisch
    qualifiziert worden, weder vor einem internationalen Gericht, noch
    vor einem nationalen Gericht eines EU-Staates. Wir haben zu diesem
    und anderen Einwänden 2009 in einem ausfuhrlichen Kommentar Stellung
    bezogen und nachgewiesen, dass zumindest auf nationaler Ebene Gerichte
    des EU-Mitglieds Deutschland, bzw. des EU-Kandidaten Turkei mit
    dem Genozid an den Armeniern befasst waren. Zugleich baten wir die
    unterstutzenden Verbände ZAD, FASD und die Hellenische Gemeinde zu
    Berlin um Stellungnahmen an den Petitionsausschuss. Daraufhin wurde
    ein Abgeordneter zum Berichterstatter fur unser Petitionsanliegen
    bestellt, das damit fortgefuhrt wurde. Dies ist der Sachstand von
    2010. Wir haben jetzt die Vorsitzende des Petitionsausschusses gebeten,
    uns uber den aktuellen Stand zu informieren.

    Wir sind uns bewusst, dass die Situation in Deutschland in vieler
    Hinsicht anders als Frankreich ist. In den Mehrheitsbevölkerungen
    beider Staaten gibt es jedoch unter intellektuellen Wortfuhrern solche,
    die Meinungsfreiheit uber das Recht bzw. die Verpflichtung stellen,
    Opfer von Völkermord und ihre Nachfahren vor Leugnungstaten zu
    schutzen. Hier ist noch umfassend Uberzeugungsarbeit zu leisten.

    Zugleich besitzen wir in Deutschland das Problem, dass der
    Gesetzgeber noch keine explizite Anerkennung des Genozids an den
    Armeniern vorgenommen hat, und zwar anscheinend auch aus dem Grund,
    um dem Rechtsradikalismus und der Fremdenfeindlichkeit in Deutschland
    vorzubeugen bzw. dem EU-Beitritt der Turkei keine Hindernisse in den
    Weg zu legen. Mit diesen Konstrukten und Denkfiguren werden sich alle
    auseinanderzusetzen haben, die an einer Erweiterung des §130 StGB
    interessiert sind. Fur den Anfang wurde ich mir eine Expertenkonferenz
    von Juristen und Historikern wunschen, die sich damit auseinandersetzt.

    Frage: Woran könnte es liegen, dass offensichtlich viele Armenier und
    armenische Vereine die Initiative der AGA nicht unterstutzt haben? Auf
    der Website des ZAD ist z.B. (zum Zeitpunkt dieses Interviews am
    01.02.2012) kein Hinweis auf die Petition oder die seit drei Jahren
    laufende Unterschriftensammlung.

    Dr. Tessa Hofmann: AGA hat 2008 zum Zeitpunkt der Einreichung und dann
    noch einmal 2009 den ZAD sowie die beiden armenischen Gemeinden der
    Hauptstadt Berlin gebeten, die Petition als korporative Unterstutzer
    mitzutragen; mit gleich lautender Bitte sind wir auch an Verbände
    der Aramäer, Assyrer und Griechen herangetreten. Im Weiteren haben
    jedoch Verbände und Vereine der von dieser Petition unmittelbar
    Betroffenen keine Unterstutzungsarbeit geleistet. Das bedeutet, sie
    haben weder ihre Mitgliedschaft gebeten, sich an der online-Petition
    zu beteiligen, noch haben sie auf ihren Webseiten darauf hingewiesen.

    Seit der Verabschiedung der französischen Novelle hat der ZAD in
    wiederholten Erklärungen ein ähnliches Gesetz fur Deutschland
    gefordert, ohne zu erwähnen, dass er selbst eine dem Bundestag
    vorliegende Petition mit unterzeichnet hat. Er scheint sie also
    entweder vergessen zu haben, oder verschweigen zu wollen. Die Grunde
    dafur musste der ZAD selbst erklären.

    Frage: Es war eine Abgeordnete der Regierungspartei, die eine
    Novellierung des â~@~^Gayssot-Gesetz" und damit die Strafbarkeit auch
    des Völkermords an den Armeniern auf die Tagesordnung des Parlaments
    brachte. Unterstutzt wurde ihre Initiative aber auch von Abgeordneten
    der linken Fraktionen, vor allem der sozialistischen. Wie war die
    Reaktion in den Bundestagsfraktionen auf die Petition zur Erweiterung
    des § 130? Und wie war die Resonanz in den Medien und der deutschen
    â~@~^Offentlichkeit"?

    Dr. Tessa Hofmann: Die Verfahrensweisen sind unterschiedlich. Das im
    Ansatz sehr burgernahe deutsche Petitionsrecht sieht auch vor, dass
    eine Petition von Einwohnern dieses Landes eingebracht werden kann.

    Der Petitionsausschuss entscheidet, wie damit verfahren wird und
    spricht bei Behandlung Empfehlungen an das parlamentarische Plenum oder
    an die Exekutive (Regierung) aus; es ist auch nicht ausgeschlossen,
    dass eine Fraktion ein Petitionsgeschäft ubernimmt, sofern sich dafur
    in einer Fraktion eine Mehrheit findet. Damit ist in Deutschland kaum
    zu rechnen.

    Unser Ziel war es, mit der aus der Zivilgesellschaft stammenden
    Gesetzesinitiative den Petitionsausschuss und uber ihn das Parlament zu
    konfrontieren und auszuloten, wie darauf grundsätzlich reagiert und
    welche Widerstände oder Ablehnungsargumente vorgetragen werden. Die
    erste groÃ~_e Hurde - Einwände des Bundesjustizministeriums - haben
    wir genommen. Nun mussen wir weitersehen.

    Das Beispiel Frankreich, wo die jungste, von einer Abgeordneten der
    Regierungspartei eingebrachte Gesetzesinitiative derzeit wieder auf
    der Kippe steht, zeigt, wie stark die juristischen, politischen
    und möglicherweise auch wirtschaftlichen Widerstände gegen ein
    Antileugnungsgesetz sind. Das hat nur zum Teil mit dem armenischen
    Einzelfall zu tun. Unter den Meinungsfuhrern Europas und mehr
    noch der USA gibt es grundsätzlich sehr starke Aversionen gegen
    "Gesinnungsgesetze". Sie organisierte sich 2008 in der Initiative des
    "Appel de Blois", den auch namhafte deutsche Historiker (wie Prof. em.

    August Heinrich Winkler) und andere Intellektuelle unterzeichnet
    haben. Darin heiÃ~_t es unter anderem: "Geschichte darf
    nicht zum Sklaven der Tagespolitik werden und kann auch nicht
    auf Befehl miteinander konkurrierender Erinnerungen verfasst
    werden." Konsequent zu Ende gedacht ist dieser Ansatz dann in den
    USA, dessen AuÃ~_enministerin das französische Antileugnungsgesetz
    heftig gerugt hat bzw. darauf verweist, dass in ihrem Land derartiges
    unmöglich ist. Was man unter anderem am Wirken eines Holocaustleugners
    wie Bischof Williamson sehen konnte.

    Solche Widerstände gegen Antileugnungsgesetze können nicht
    handstreichartig, sondern nur durch Uberzeugungsarbeit und in einer
    breiten gesellschaftlichen Wertedebatte abgebaut werden. Zu dieser
    Wertedebatte gehört die Frage, welchen Schutz eine Gesellschaft
    Opfern von Massengewalt und ihren Nachfahren gewähren will. Es
    gehört ferner die Erkenntnis dazu, die Leugnung von Völkermord
    als integralen Bestandteil dieses Verbrechens bzw. als "zweite
    Tötung" (Elie Wiesel) wahrzunehmen und daraus strafrechtliche
    Schlussfolgerungen abzuleiten. Im Fall der Armenier und anderer
    Mitopfer wurde ich hinzufugen, dass sie bzw. ihre Vorfahren insofern
    besonders schutzbedurftig sind, als sie alles verloren haben: Ihre
    Heimat, ihren Besitz und das Leben.

    Medialen Verlautbarungen der jungsten Zeit ist leider zu entnehmen,
    dass viele nicht-betroffene deutsche Kommentatoren nicht dazu in der
    Lage sind bzw. schnell bereit sind, diesen Opferschutz als Bagatelle,
    "Hochmut" ("der spiegel" 5/2012) oder "verfehlte Strafrechtspolitik"
    (Gastkommentator Prof. Dr. iur. Reinhard Merkel in der "FAZ",
    26.01.2012) abzutun. Aus ihren massiven Reaktionen können Sie
    herleiten, was wohl die Reaktionen gewesen wären, falls wir uns
    voreilig mit unserer Petition an die Offentlichkeit gedrängt hätten.

    Zugleich war allerdings unsere Petition stets öffentlich und wurde
    von allen gefunden, die beruflich, als Wissenschaftler zumeist,
    im Netz recherchierten.

    Hofmann, Tessa, Dr. phil., Magistra Artium, geb. in Bassum bei
    Bremen; studierte 1969-1974 Slawistik, Armenistik und Soziologie an
    der Freien Universität Berlin; Promotion in Slawistik und Soziologie
    1982; 2002 zur Professorin der Hrachia Ajarian-Universität (Jerewan)
    ernannt. Seit 1983 wissenschaftliche Angestellte am Osteuropa-Institut
    der FU Berlin, derzeit als Forschungsassistentin in der Abteilung
    Osteuropäische Soziologie; wissenschaftliche Mitarbeiterin
    in internationalen Forschungsprojekten (u.a. â~@~^Out-Migration
    from Armenia and Georgia", 2008-2012). Zahlreiche, in neun Staaten
    erschienene Publikationen zur Geschichte, Kultur und Gegenwartslage
    Armeniens und der armenischen Diaspora, zur Genozidforschung, zu
    Minderheiten in der Turkei und im Sudkaukasus. Als Wissenschaftlerin
    und Menschenrechtlerin hat sie an zahlreichen internationalen
    Konferenzen und Tagungen teilgenommen.

    Seit 1979 leistet Dr. Tessa Hofmann ehrenamtliche
    Menschenrechtstätigkeit, ist Mitglied in der internationalen
    "Gesellschaft fur bedrohte Völker e.V." und Mitbegrunderin der
    GfbV-Koordinationsgruppe Armenien. Sie war 1985 Mitbegrunderin und
    -leiterin des Informations- und Dokumentationszentrums Armenien;
    seit 2003 Vorsitzende der Arbeitsgruppe Anerkennung - Gegen Genozid,
    fur Internationale Verständigung e.V.

    Eine Auswahl ihrer Veröffentlichungen:

    Hofmann, Tessa; Björnlund, Matthias; Meichanetsidis, Vasileios (Eds.):
    Genocide against the Ottoman Greeks: Studies on the State-Sponsored
    Campaign of Extermination of the Christians of Asia Minor, 1912-1922
    and Its Aftermath: History, Law, Memory. Athens: Melissa International
    Ltd., 2011. 512 p.

    Hofmann, Tessa: Armenier in Berlin - Berlin und Armenien [Armenians
    in Berlin - Berlin and Armenia]. Mit Beiträgen von Dogan Akhanlı
    und Yelda.

    Berlin: Der Beauftragte des Senats fur Integration und Migration
    [Berlin: The Senate's Commissioner for Integration and Migration],
    2005. 104 p.

    Hofmann, Tessa; Andreas Wolfensberger: Armenien - Stein um
    Stein [Armenia, stone by stone]. Bremen: Edition Temmen, 2001
    (Nachaufl. 2005); 153 p.

    Hofmann, Tessa: Annährung an Armenien: Geschichte und
    Gegenwart. [Approaching Armenia: History and present time] Muchen:
    Verlag C.H. Beck, 1997. 2., aktual.

    u. erg. Aufl. 2006; 278 p. (Beck'sche Reihe. 1223)

    (Ed.) Armenier und Armenien: Heimat und Exil [Armenians and Armenia:
    Homeland and Exile]/ Tessa Hofmann (Hrsg.). Reinbek bei Hamburg:
    Rowohlt, 1994, 256 p.

    Abb. (rororo-Sachbuch Nr. 9554.)

    Der Völkermord an den Armeniern vor Gericht: Der Prozess Talaat
    Pascha. 2. Aufl. d.

    Ausg. Berlin 1921, hrsg. u. eingel. von Tessa Hofmann. [The Genocide
    against the Armenians on Trial: The Talat Pasha Court Trial. 2nd
    ed. of the edition Berlin 1921, ed.

    and introduced by Tessa Hofmann] Göttingen, Wien: Gesellschaft fur
    bedrohte Völker, 1980. XI, 136 p. (3., erw. Neuaufl. Göttingen 1985)

Working...
X