Europäisches Zentrum für Geopolitische Analyse e.V.
?? Sinem Mohamed über die demokratische Autonomie und die YPG
Berg-Karabach und das Selbstbestimmungsrecht der Völker
Posted on 19. August 2014
Die im südlichen Kaukasus gelegene Republik Berg-Karabach (Fläche:
11.458 qkm; Einw.: ca 150.000) erklärte 1991 ihre Unabhängigkeit von
Aserbaidschan, was in den neunziger Jahren immer wieder zu
kriegerischen Auseinandersetzungen führte. Trotz Waffenstillstand
kommt es immer wieder zu Ã`bergriffen seitens der aserbaidschanischen
Armee. Das hoch gerüstete Aserbeidschan pflegt immer noch eine
kriegerische Sprache. Um die ständig wieder kehrenden Zwischenfälle an
der Demarkationslinie in Zukunft zu verhindern, wäre die Stationierung
von unabhängigen Blauhelmen sicherlich von Vorteil.
Der Autor des unten befindlichen Artikels, Harut Grigoryan, ist
offizieller Repräsentant der Republik Berg-Karabach in Berlin.
Piotr Luczak
Harutyun Grigoryan LL.M. ist der Representant der Republik
Berg-Karabach in Deutschland.
Der Konflikt zwischen Aserbaidschan und Berg-Karabach geht weit in die
Geschichte zurück, seine aktuelle Phase begann aber im Februar 1988,
als die aserbaidschanischen Behörden als Reaktion auf die friedlichen
Forderungen des berg-karabachischen Volkes auf ein eigenes Recht auf
Selbstbestimmung Massaker und ethnische Säuberungen gegen die
Armenier in ganz Aserbaidschan organisierten, wobei Tausende von
Menschen ermordet wurden. Die damals noch existierende sowjetische
Zentralmacht unter Gorbatschow schaute zu bzw. weg.
Am 2. September 1991 wurde die Unabhängigkeit der Republik
Berg-Karabach ausgerufen, die am 10. Dezember desselben Jahres durch
ein sowohl mit dem Völkerrecht übereinstimmendes als auch mit den noch
zu dieser Zeit geltenden Gesetzen der UdSSR konformes Referendum über
die Unabhängigkeit bestätigt wurde.
Trotz der friedlichen und legitimen Forderungen Berg-Karabachs
weigerte sich Aserbaidschan von Anfang an, in einen Dialog zu treten.
Stattdessen griff es auf gewaltsame Unterdrückung der Bevölkerung in
Berg-Karabach zurück, was zur offenen Aggression und zum Krieg gegen
Berg-Karabach führte.
Im Mai 1994 unterzeichneten Aserbaidschan, Berg-Karabach und Armenien
unter Russlands Vermittlung ein Waffenstillstandsabkommen. Durch die
unmittelbare Teilnahme der Regierung in Stepanakert (Hauptstadt von
Berg-Karabach) an den Verhandlungen wurde eine
Waffenstillstandsvereinbarung ermöglicht, wodurch die heiße
Konfliktphase beendet wurde. Damit eröffneten sich Möglichkeiten für
die endgültige Beilegung des Konflikts zwischen Aserbaidschan und
Berg-Karabach.
Die Verhandlungen für eine friedliche Lösung des Konfliktes werden
heute im Rahmen der OSZE-Minsk-Gruppe unter Ko-Vorsitz von Frankreich,
Russland und den USA durchgeführt. Bedauerlicherweise waren die
jahrelangen Bemühungen der Vermittler erfolglos.
Zum einen ist die Nichtakzeptanz Berg-Karabachs als
Verhandlungspartner problematisch. Andrerseits lehnt Aserbaidschan
jede Initiative zur Wiederherstellung des dreiseitigen
(Armenien-Aserbaidschan-Berg-Karabach) Verhandlungsformats ab, obschon
dieses Format unter anderem im Abschlussdokument des Budapester
OSZE-Gipfeltreffens 1994 festgeschrieben worden ist. Im Jahr 1993
strebte Aserbaidschan noch im Laufe der militärischen
Auseinandersetzungen mehrmals nach direkten bilateralen Gesprächen mit
Berg-Karabach. Dazu stand es ständig mit der politischen und
militärischen Führung der Republik Berg-Karabach in Kontakt.
Ein weiterer Grund sind die ständigen aserbaidschanischen Ã`bergriffe
an der Demarkationslinie sowie die Weigerung der aserbaidschanischen
Seite spannungsreduzierende Maßnahmen umzusetzen. Die o. a. Gründe
erschweren zusätzlich die Friedensbemühungen. Ein Musterbeispiel für
Aserbaidschans aggressive Politik waren in jüngster Zeit Anstalten der
aserbaidschanischen Armee nach Berg-Karabach einzudringen und die Lage
weiterhin zu destabilisieren. Das kostete Ende Juli, Anfang August
mehreren Menschen das Leben.
Eine der wichtigsten Aufgaben ist gegenwärtig die Gewährleistung eines
friedlichen Prozesses zur Beilegung des Konflikts. Eine wichtige Rolle
spielt dabei die internationale Gemeinschaft: Eine klare Botschaft zur
Gewaltlosigkeit und Achtung der bereits getroffenen Vereinbarungen
wäre hier ein wichtiger Beitrag zum Erreichen einer friedlichen Lösung
.
Die dritte Bedingung für die Schaffung eines dauerhaften Friedens und
der Stabilität in der Region ist die Wiederherstellung des
gegenseitigen Vertrauens zwischen den Konfliktparteien. Hier wäre auch
sinnvoll auf Hasspropaganda, Rüstungspolitik und Militärrhetorik zu
verzichten.
Obwohl der Konflikt noch ungelöst ist, entwickeln sich die
Staatlichkeit, Wirtschaft und die demokratischen Institutionen in
Berg-Karabach weiterhin konstant. Darüber hinaus ist die
Menschenrechtslage in Berg-Karabach in vielerlei Hinsicht besser
gestellt als in manchen anerkannten Staaten in der Region.
Seit 1991 fanden fünfmal Präsidentschafts- bzw. Parlamentswahlen und
zahlreiche Kommunalwahlen in Berg-Karabach statt. Eine unabhängige
Gerichtsbarkeit garantiert rechtsstaatliche Normen. Für die Ausübung
der öffentlichen Aktivitäten seitens der Bürgerinnen und Bürger sind
entsprechenden Rechtsgrundlagen geschaffen worden. Eine der größten
Errungenschaften des Landes ist die Freiheit auf freie
Meinungsäußerung. Heutzutage sind mehr als 40 Medien im Printbereich,
Funk und Fernsehen in Berg-Karabach tätig.
Obwohl Berg-Karabach noch international als Teil Aserbaidschans
angesehen wird, ist es trotzdem gelungen, auf dem Weg zur
Selbstbestimmung Unterstützer, wenn auch regionale, zu finden. Als
Beispiel dafür seien die Initiativen zur Unterstützung der
Unabhängigkeit Berg-Karabachs seitens des US-Kalifornischen
Parlaments, der Parlamente von Rhode Island, Massachusetts, Maine und
Louisiana genannt, die sich in Resolutionen für die Anerkennung der
Unabhängigkeit Berg-Karabachs aussprachen. Ähnliche Beschlüsse fassten
die kommunalen Behörden von Los Angeles und Fresno, sowie Australiens
größtes Bundesland New South Wales.
Berg-Karabach legt einen großen Wert auf bilaterale Zusammenarbeit
zwischen verschiedenen Subjekten kommunaler Selbstverwaltung in Europa
u.a. Diese schafft ein Plattform für die Umsetzung verschiedener
Projekte in den Bereichen von Kultur, Bildung, Sport, Handel usw.
Freundschaftliche Beziehungen sind bereits zwischen den französischen
Städten Les Pennes-Mirabeau und Wien auf der einen Seite und Hadrut
und Martuni seitens Berg-Karabachs, wie auch zwischen den
amerikanischen Städten Highland, Montebello, Los Angeles, Pico Rivera
und den Städten Berdzor, Stepanakert, Schuschi, Karvachar in
Berg-Karabach in Gang gesetzt worden.
Im Jahr 2013 wurde eine Parlamentariergruppe von
Parlamentsabgeordneten Berg-Karabachs und Litauens gebildet. Im
gleichen Jahr wurde ein Freundschaftskreis mit französischen
Senatoren, Parlamentsabgeordneten und anderen Politikern geschlossen.
Die zaghaften Anfänge eines friedlichen Zusammenlebens dürfen nicht
durch drohende kriegerische Maßnahmen, egal von wem sie unternommen
werden, gefährdet werden. Es ist an der Zeit, dass das Prinzip des im
Völkerrecht verankerten Selbstbestimmungsrechts der Völker endlich
auch in Bezug auf die Republik Berg-Karabach seitens der
internationalen Gemeinschaft Geltung erfährt.
http://geopolitik-studien.de/198/
?? Sinem Mohamed über die demokratische Autonomie und die YPG
Berg-Karabach und das Selbstbestimmungsrecht der Völker
Posted on 19. August 2014
Die im südlichen Kaukasus gelegene Republik Berg-Karabach (Fläche:
11.458 qkm; Einw.: ca 150.000) erklärte 1991 ihre Unabhängigkeit von
Aserbaidschan, was in den neunziger Jahren immer wieder zu
kriegerischen Auseinandersetzungen führte. Trotz Waffenstillstand
kommt es immer wieder zu Ã`bergriffen seitens der aserbaidschanischen
Armee. Das hoch gerüstete Aserbeidschan pflegt immer noch eine
kriegerische Sprache. Um die ständig wieder kehrenden Zwischenfälle an
der Demarkationslinie in Zukunft zu verhindern, wäre die Stationierung
von unabhängigen Blauhelmen sicherlich von Vorteil.
Der Autor des unten befindlichen Artikels, Harut Grigoryan, ist
offizieller Repräsentant der Republik Berg-Karabach in Berlin.
Piotr Luczak
Harutyun Grigoryan LL.M. ist der Representant der Republik
Berg-Karabach in Deutschland.
Der Konflikt zwischen Aserbaidschan und Berg-Karabach geht weit in die
Geschichte zurück, seine aktuelle Phase begann aber im Februar 1988,
als die aserbaidschanischen Behörden als Reaktion auf die friedlichen
Forderungen des berg-karabachischen Volkes auf ein eigenes Recht auf
Selbstbestimmung Massaker und ethnische Säuberungen gegen die
Armenier in ganz Aserbaidschan organisierten, wobei Tausende von
Menschen ermordet wurden. Die damals noch existierende sowjetische
Zentralmacht unter Gorbatschow schaute zu bzw. weg.
Am 2. September 1991 wurde die Unabhängigkeit der Republik
Berg-Karabach ausgerufen, die am 10. Dezember desselben Jahres durch
ein sowohl mit dem Völkerrecht übereinstimmendes als auch mit den noch
zu dieser Zeit geltenden Gesetzen der UdSSR konformes Referendum über
die Unabhängigkeit bestätigt wurde.
Trotz der friedlichen und legitimen Forderungen Berg-Karabachs
weigerte sich Aserbaidschan von Anfang an, in einen Dialog zu treten.
Stattdessen griff es auf gewaltsame Unterdrückung der Bevölkerung in
Berg-Karabach zurück, was zur offenen Aggression und zum Krieg gegen
Berg-Karabach führte.
Im Mai 1994 unterzeichneten Aserbaidschan, Berg-Karabach und Armenien
unter Russlands Vermittlung ein Waffenstillstandsabkommen. Durch die
unmittelbare Teilnahme der Regierung in Stepanakert (Hauptstadt von
Berg-Karabach) an den Verhandlungen wurde eine
Waffenstillstandsvereinbarung ermöglicht, wodurch die heiße
Konfliktphase beendet wurde. Damit eröffneten sich Möglichkeiten für
die endgültige Beilegung des Konflikts zwischen Aserbaidschan und
Berg-Karabach.
Die Verhandlungen für eine friedliche Lösung des Konfliktes werden
heute im Rahmen der OSZE-Minsk-Gruppe unter Ko-Vorsitz von Frankreich,
Russland und den USA durchgeführt. Bedauerlicherweise waren die
jahrelangen Bemühungen der Vermittler erfolglos.
Zum einen ist die Nichtakzeptanz Berg-Karabachs als
Verhandlungspartner problematisch. Andrerseits lehnt Aserbaidschan
jede Initiative zur Wiederherstellung des dreiseitigen
(Armenien-Aserbaidschan-Berg-Karabach) Verhandlungsformats ab, obschon
dieses Format unter anderem im Abschlussdokument des Budapester
OSZE-Gipfeltreffens 1994 festgeschrieben worden ist. Im Jahr 1993
strebte Aserbaidschan noch im Laufe der militärischen
Auseinandersetzungen mehrmals nach direkten bilateralen Gesprächen mit
Berg-Karabach. Dazu stand es ständig mit der politischen und
militärischen Führung der Republik Berg-Karabach in Kontakt.
Ein weiterer Grund sind die ständigen aserbaidschanischen Ã`bergriffe
an der Demarkationslinie sowie die Weigerung der aserbaidschanischen
Seite spannungsreduzierende Maßnahmen umzusetzen. Die o. a. Gründe
erschweren zusätzlich die Friedensbemühungen. Ein Musterbeispiel für
Aserbaidschans aggressive Politik waren in jüngster Zeit Anstalten der
aserbaidschanischen Armee nach Berg-Karabach einzudringen und die Lage
weiterhin zu destabilisieren. Das kostete Ende Juli, Anfang August
mehreren Menschen das Leben.
Eine der wichtigsten Aufgaben ist gegenwärtig die Gewährleistung eines
friedlichen Prozesses zur Beilegung des Konflikts. Eine wichtige Rolle
spielt dabei die internationale Gemeinschaft: Eine klare Botschaft zur
Gewaltlosigkeit und Achtung der bereits getroffenen Vereinbarungen
wäre hier ein wichtiger Beitrag zum Erreichen einer friedlichen Lösung
.
Die dritte Bedingung für die Schaffung eines dauerhaften Friedens und
der Stabilität in der Region ist die Wiederherstellung des
gegenseitigen Vertrauens zwischen den Konfliktparteien. Hier wäre auch
sinnvoll auf Hasspropaganda, Rüstungspolitik und Militärrhetorik zu
verzichten.
Obwohl der Konflikt noch ungelöst ist, entwickeln sich die
Staatlichkeit, Wirtschaft und die demokratischen Institutionen in
Berg-Karabach weiterhin konstant. Darüber hinaus ist die
Menschenrechtslage in Berg-Karabach in vielerlei Hinsicht besser
gestellt als in manchen anerkannten Staaten in der Region.
Seit 1991 fanden fünfmal Präsidentschafts- bzw. Parlamentswahlen und
zahlreiche Kommunalwahlen in Berg-Karabach statt. Eine unabhängige
Gerichtsbarkeit garantiert rechtsstaatliche Normen. Für die Ausübung
der öffentlichen Aktivitäten seitens der Bürgerinnen und Bürger sind
entsprechenden Rechtsgrundlagen geschaffen worden. Eine der größten
Errungenschaften des Landes ist die Freiheit auf freie
Meinungsäußerung. Heutzutage sind mehr als 40 Medien im Printbereich,
Funk und Fernsehen in Berg-Karabach tätig.
Obwohl Berg-Karabach noch international als Teil Aserbaidschans
angesehen wird, ist es trotzdem gelungen, auf dem Weg zur
Selbstbestimmung Unterstützer, wenn auch regionale, zu finden. Als
Beispiel dafür seien die Initiativen zur Unterstützung der
Unabhängigkeit Berg-Karabachs seitens des US-Kalifornischen
Parlaments, der Parlamente von Rhode Island, Massachusetts, Maine und
Louisiana genannt, die sich in Resolutionen für die Anerkennung der
Unabhängigkeit Berg-Karabachs aussprachen. Ähnliche Beschlüsse fassten
die kommunalen Behörden von Los Angeles und Fresno, sowie Australiens
größtes Bundesland New South Wales.
Berg-Karabach legt einen großen Wert auf bilaterale Zusammenarbeit
zwischen verschiedenen Subjekten kommunaler Selbstverwaltung in Europa
u.a. Diese schafft ein Plattform für die Umsetzung verschiedener
Projekte in den Bereichen von Kultur, Bildung, Sport, Handel usw.
Freundschaftliche Beziehungen sind bereits zwischen den französischen
Städten Les Pennes-Mirabeau und Wien auf der einen Seite und Hadrut
und Martuni seitens Berg-Karabachs, wie auch zwischen den
amerikanischen Städten Highland, Montebello, Los Angeles, Pico Rivera
und den Städten Berdzor, Stepanakert, Schuschi, Karvachar in
Berg-Karabach in Gang gesetzt worden.
Im Jahr 2013 wurde eine Parlamentariergruppe von
Parlamentsabgeordneten Berg-Karabachs und Litauens gebildet. Im
gleichen Jahr wurde ein Freundschaftskreis mit französischen
Senatoren, Parlamentsabgeordneten und anderen Politikern geschlossen.
Die zaghaften Anfänge eines friedlichen Zusammenlebens dürfen nicht
durch drohende kriegerische Maßnahmen, egal von wem sie unternommen
werden, gefährdet werden. Es ist an der Zeit, dass das Prinzip des im
Völkerrecht verankerten Selbstbestimmungsrechts der Völker endlich
auch in Bezug auf die Republik Berg-Karabach seitens der
internationalen Gemeinschaft Geltung erfährt.
http://geopolitik-studien.de/198/